Rechtsanwälte Arbeitsrecht in Landkreis Waldshut
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Datenbank für Rechtsanwälte Arbeitsrecht

Hier finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht in Landkreis Waldshut!

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) ATL Businesscare

Oderdinger Str. 11

82362 Weilheim

Tel.: 0881 9360-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Becker & Leyrer

Pöltnerstr. 12

82362 Weilheim

Tel.: 0881 9270515

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Duvernoy Michael E.

Rathausplatz 12

82362 Weilheim

Tel.: 0881 4441

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Klix Dr. & Partner

Münchener Str. 18

82362 Weilheim

Tel.: 0881 9300-0

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Rechtsanwälte: Arbeitsrecht (Schwerpunkt) Kreiser

Fahrgasse 31

79761 Waldshut-Tiengen

Tel.: 07741 61010

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Anwälte Arbeitsrecht in/im Waldshut

Im deutschen Arbeitsrecht sind die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, dem sogenannten Individualarbeitsrecht, und zwischen Koalitionen oder Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dem kollektiven Arbeitsrecht, festgelegt.

Grundlage des Arbeitsrechts in/im Waldshut

Die Grundlage des Arbeitsrecht in/im Waldshut bildet der Arbeitsvertrag, dem arbeitsrechtliche Regulierungen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, nationale Gesetze und Verordnungen sowie EU-Richtlinien und -verordnungen zugrundeliegen.

Vertragspartner im Arbeitsrecht

Vertragspartner im Arbeitsrecht sind der Arbeitgeber auf der einen und der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Der Arbeitgeber kann sowohl natürliche als auch juristische in/im Waldshut Person sein. Arbeitnehmer sind Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst des Arbeitgebers zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit verpflichtet sind.

Bei den Arbeitnehmern unterscheidet man zwischen Arbeitern und Angestellten in/im Waldshut, obwohl keine wesentlichen arbeitsrechtlichen oder betriebsverfassungsgesetzlichen Unterschiede bestehen und nur bei einigen Tarifverträgen eine Differenzierung, z.B. bei den Kündigungsfristen, vorgenommen wird.

Bei leitenden Angestellten handelt es sich um eine Sondergruppe, für die besondere Regeln im Kündigungsschutz gilt. Keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten für Aushilfen und geringfügig Beschäftigte, für die es jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen gibt.

Beamte in/im Waldshut gelten nicht als Arbeitnehmer, da ihre Arbeitsbedingungen dem Beamtenrecht unterliegen, das Bestandteil des Verwaltungsrechts ist.